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   VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20   

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VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20 (https://dejure.org/2020,23773)
VG Cottbus, Entscheidung vom 20.07.2020 - 3 L 172/20 (https://dejure.org/2020,23773)
VG Cottbus, Entscheidung vom 20. Juli 2020 - 3 L 172/20 (https://dejure.org/2020,23773)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (33)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.03.2006 - 10 S 5.05

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Baugenehmigung für die Errichtung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20
    Vielmehr beschränken sich diese Fallgestaltungen auf Extremfälle (vgl. hierzu unter Anführung von Fallbeispielen: Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 15. Januar 2007, BRS 71 Nr. 88 sowie Beschluss vom 18. Februar 2009, BauR 2009, 954; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2006 - OVG 10 S 5.05 -, OVGE 27, 53; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. August 2005, BRS 69 Nr. 91; Hamburgisches OVG, Urteil vom 17. Januar 2002, BRS 65 Nr. 192).

    Schon der Umstand, dass die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen von dem Vorhaben eingehalten werden, ist auch hier ein zuverlässiger Indikator dafür, dass für die Annahme einer Beeinträchtigung der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange einer Begrenzung der Einsichtnahmemöglichkeiten durch ein Vorhaben grundsätzlich kein Raum ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2018, a.a.O., Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, BRS 76 Nr. 182, juris Rn. 10; Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, BRS 74 Nr. 143, juris Rn.16 f.; Beschluss vom 10. März 2006 - OVG 10 S 5.05 -, OVGE BE 27, 53, juris Rn. 10).

    Die aus der Rechtsprechung ersichtlichen Fallgestaltungen, in denen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch unzumutbare Einsichtsmöglichkeiten bejaht worden ist, zeichnen sich entweder dadurch aus, dass die hinzutretende bauliche Anlage den alleinigen Zweck hatte, als Aussichtsplattform für eine Vielzahl wechselnder Besucher aus großer Höhe zu dienen (z.B. 30 m hoher Aussichtsturm neben einem Einfamilienhaus: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. März 2006 - OVG 10 S 5.05 -, juris Rn. 10) oder dass die Verhältnisse derart beengt waren, dass nicht wenigstens ein Mindestmaß an Privatsphäre für den Nachbarn verblieb (z.B. Balkonanbau an ein Reihenhaus über die gesamte Breite im Abstand von nur einem Meter zum Schlafzimmer des rückwärtigen Nachbarn: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22. August 2005 - 10 A 3611/03 - juris Rn. 57 ff.).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2017 - 3 S 149/17

    Anschlussunterbringung von Flüchtlingen im Wohngebiet - Störungen durch Garagen

    Auszug aus VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20
    Die Heranziehung der Richtwerte und der Spitzenpegel für die Beurteilung notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens würde im Widerspruch zu § 12 Abs. 2 BauNVO stehen (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 30, und vom 11. Dezember 2013 - 3 S 1964/13 - juris Rn. 15 m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - 7 A 633/17 - juris Rn. 7).

    Denn es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass Stellplätze, deren Zahl dem durch die zugelassene Nutzung verursachten Bedarf entspricht (vgl. § 12 Abs. 2 BauNVO), in einem reinen oder allgemeinen Wohngebiet keine unzumutbaren Störungen hervorrufen (BVerwG, Beschluss vom 14. Februar 1992 - 4 B 81/91 - juris Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 30).

  • VG Cottbus, 28.03.2019 - 3 K 2993/17

    Bauordnungsrechtliche Zulässigkeit der Bebauung einer Grundstücks mit einem

    Auszug aus VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20
    Unabhängig davon, dass in der näheren Umgebung auch mehrgeschossige Wohnbauten vorhanden sind, vermag der Gebietsgewährleistungsanspruch ein Abwehrrecht gegen Mehrfamilienhäuser in einem bisher durch Einfamilienhäuser geprägten Wohngebiet nicht zu begründen (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 4. Juli 2014 - 7 B 363/14 -, Beschluss vom 18. September 2015 - 7 B 310/15 - juris; Urteil der Kammer vom 28. März 2019 - 3 K 2993/17 - juris).

    Im Übrigen ist anerkannt, dass mit der zulässigen Nutzung eines Grundstücks verbundene Abstellen von Kraftfahrzeugen auf dem Grundstück und die normalerweise sich daraus ergebenden Störungen von den Anwohnern grundsätzlich hinzunehmen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Dezember 2006 - 4 C 11/15 - juris Rn 16; BVerwG, Beschluss vom 20. März 2003 - juris Rn. 7; Bayerischer VGH, Urteil vom 29. Februar 2012 - 9 B 09.2502 -, juris Rn. 30; Urteil der Kammer vom 28. März 2019, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.11.2018 - 10 S 57.17

    Beurteilung der erdrückenden Wirkung eines Bauvorhabens; Geltendmachung einer

    Auszug aus VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20
    Es muss sich um eine derjenigen Ausnahmesituationen handeln, in denen die Verletzung der nicht primär nachbarschützenden Vorschriften im konkreten Fall den Grad der Unzumutbarkeit, also einer billigerweise nicht mehr hinnehmbaren Verschlechterung der Situation des betroffenen Grundstücksnachbarn, erreicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2018 - 10 S 57.17 - juris, Beschluss vom 30. Oktober 2009, BauR 2010, 441, m.w.N.).

    Schon der Umstand, dass die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen von dem Vorhaben eingehalten werden, ist auch hier ein zuverlässiger Indikator dafür, dass für die Annahme einer Beeinträchtigung der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange einer Begrenzung der Einsichtnahmemöglichkeiten durch ein Vorhaben grundsätzlich kein Raum ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2018, a.a.O., Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, BRS 76 Nr. 182, juris Rn. 10; Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, BRS 74 Nr. 143, juris Rn.16 f.; Beschluss vom 10. März 2006 - OVG 10 S 5.05 -, OVGE BE 27, 53, juris Rn. 10).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 10 S 21.10

    Nachbarklage; zweigeschossiges Einfamilienhaus neben fünfgeschossigem Wohnhaus;

    Auszug aus VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20
    Schon der Umstand, dass die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen von dem Vorhaben eingehalten werden, ist auch hier ein zuverlässiger Indikator dafür, dass für die Annahme einer Beeinträchtigung der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange einer Begrenzung der Einsichtnahmemöglichkeiten durch ein Vorhaben grundsätzlich kein Raum ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2018, a.a.O., Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, BRS 76 Nr. 182, juris Rn. 10; Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, BRS 74 Nr. 143, juris Rn.16 f.; Beschluss vom 10. März 2006 - OVG 10 S 5.05 -, OVGE BE 27, 53, juris Rn. 10).

    Über die Indizwirkung der Einhaltung der Abstandsflächen hinaus kann eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes durch die Stellung des Baukörpers und der dadurch bewirkten erhöhten Einsichtsmöglichkeiten gerade in innerstädtischen Lagen nur in absoluten Ausnahmefällen zum Tragen kommen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 - juris Rn. 13).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.10.2009 - 10 S 26.09
    Auszug aus VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20
    Es muss sich um eine derjenigen Ausnahmesituationen handeln, in denen die Verletzung der nicht primär nachbarschützenden Vorschriften im konkreten Fall den Grad der Unzumutbarkeit, also einer billigerweise nicht mehr hinnehmbaren Verschlechterung der Situation des betroffenen Grundstücksnachbarn, erreicht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2018 - 10 S 57.17 - juris, Beschluss vom 30. Oktober 2009, BauR 2010, 441, m.w.N.).

    Schon der Umstand, dass die bauordnungsrechtlichen Abstandsflächen von dem Vorhaben eingehalten werden, ist auch hier ein zuverlässiger Indikator dafür, dass für die Annahme einer Beeinträchtigung der durch das Abstandsflächenrecht geschützten Belange einer Begrenzung der Einsichtnahmemöglichkeiten durch ein Vorhaben grundsätzlich kein Raum ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2018, a.a.O., Beschluss vom 29. September 2010 - OVG 10 S 21.10 -, BRS 76 Nr. 182, juris Rn. 10; Beschluss vom 30. Oktober 2009 - OVG 10 S 26.09 -, BRS 74 Nr. 143, juris Rn.16 f.; Beschluss vom 10. März 2006 - OVG 10 S 5.05 -, OVGE BE 27, 53, juris Rn. 10).

  • BVerwG, 20.03.2003 - 4 B 59.02

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen Stellplätze einer rechtlich zulässigen

    Auszug aus VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20
    Vielmehr kommt es entscheidend auf die konkrete Situation an, in der sich die Belästigungen auswirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. März 2003 - 4 B 59/02 - juris Rn. 6).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2013 - 3 S 1964/13

    Unzumutbare Lärmbelästigung durch Nutzung der notwendigen Stellplätze auf

    Auszug aus VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20
    Die Heranziehung der Richtwerte und der Spitzenpegel für die Beurteilung notwendiger Stellplätze eines Wohnvorhabens würde im Widerspruch zu § 12 Abs. 2 BauNVO stehen (VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 - juris Rn. 30, und vom 11. Dezember 2013 - 3 S 1964/13 - juris Rn. 15 m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26. Oktober 2018 - 7 A 633/17 - juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - 2 A 723/11

    Nachbarschutz gegen eine Baugenhemigung zum Umbau und zur Aufstockung eines

    Auszug aus VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20
    Entscheidend ist weiter der Umstand, wie der Bereich, in dem die Stellplätze oder Garagen errichtet werden sollen bzw. in dem sie sich auswirken werden, zu qualifizieren ist und welche Einwirkungen die Bewohner dort bereits hinzunehmen haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2016 - OVG 2 S 64.15 - juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 29. Oktober 2012 - 2 A 723/11 - juris Rn. 59, und vom 24. Januar 2008 - 7 A 270/07 - juris Rn. 47; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2020 - 3 L 585/19 - juris).
  • VG Cottbus, 14.02.2020 - 3 L 585/19

    Bedarfsgerechte Garagen und Stellplätze muss der Nachbar hinnehmen!

    Auszug aus VG Cottbus, 20.07.2020 - 3 L 172/20
    Entscheidend ist weiter der Umstand, wie der Bereich, in dem die Stellplätze oder Garagen errichtet werden sollen bzw. in dem sie sich auswirken werden, zu qualifizieren ist und welche Einwirkungen die Bewohner dort bereits hinzunehmen haben (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 12. Juli 2016 - OVG 2 S 64.15 - juris Rn. 5; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteile vom 29. Oktober 2012 - 2 A 723/11 - juris Rn. 59, und vom 24. Januar 2008 - 7 A 270/07 - juris Rn. 47; Beschluss der Kammer vom 14. Februar 2020 - 3 L 585/19 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2008 - 7 A 270/07

    Anspruch auf Gewährleistung der Eigenart eines faktischen reinen Wohngebiets;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.10.2018 - 7 A 633/17

    Verstoß einer Baugenehmigung gegen nachbarschützende Vorschriften des

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.07.2016 - 2 S 64.15

    Mindert Doppelgarage die Wohnqualität des Nachbarn?

  • VGH Bayern, 29.02.2012 - 9 B 09.2502

    Nachbarklage; planungsrechtlicher Begriff des Doppelhauses; grenzständiges

  • VGH Hessen, 22.04.2010 - 4 C 246/09

    Bebauungsplan für Umnutzung des Offenbacher Hafens unwirksam

  • BVerwG, 14.02.1992 - 4 B 81.91

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 3611/03

    "Beobachtungsplattform" verletzt Rücksichtnahmegebot!

  • OVG Hamburg, 05.06.2009 - 2 Bs 26/09

    Befreiung von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Vielzahl gleichgelagerter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2014 - 10 S 29.13

    Beschwerde; Rechtsschutzinteresse; Änderung der Baugenehmigung im

  • VGH Bayern, 04.11.2009 - 9 CS 09.2422

    Zur Frage eines Anspruchs auf Erhaltung des Gebietscharakters

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.07.2018 - 2 S 50.17

    Wege zur zuverlässigen Verhinderung einer Brandübertragung; Anforderungen an die

  • OVG Niedersachsen, 18.02.2009 - 1 ME 282/08

    Annahme der "erdrückenden Wirkung" eines Nachbargebäudes bei gleicher oder nicht

  • VGH Bayern, 22.06.2011 - 15 CS 11.1101

    Nachbarrechtsbehelf; Landwirtschaftliche Maschinenhalle in Dorfgebiet;

  • OVG Sachsen, 23.02.2010 - 1 B 581/09

    Doppelhaus, Anbau, Terrasse, Rücksicht, Einsichtsmöglichkeiten

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2014 - 1 LA 168/13

    Anzahl der Wohnungen in einem Gebäude als Merkmal der Art der baulichen Nutzung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2020 - 10 S 30.19

    Verletzung des Gebots der Rücksichtnahme bei Beachtung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2015 - 7 B 310/15

    Rechtzeitige Ausfertigung als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit eines

  • VGH Bayern, 23.12.2013 - 15 CS 13.1445

    Nachbarbaugenehmigung für die Änderung eines Bürogebäudes; Rücksichtnahme

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.07.2014 - 7 B 363/14

    Statthaftigkeit einer Beschwerde; Zulässigkeit der Errichtung einer Tiefgarage

  • VGH Bayern, 05.09.2012 - 15 CS 12.23

    Nachbarrechtsklage; Gebot der Rücksichtnahme; Garagen und Stellplätze; keine

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.07.2019 - 10 S 22.19

    Drittanfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Flüchtlingsunterkünften

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2020 - 2 S 57.18

    Rechtmittelbefugnis eines Umweltverbandes gegen eine Baugenehmigung betreffend

  • VG Cottbus, 22.07.2020 - 3 L 316/19
    Zudem dürften die durch die TA Lärm vorgegebenen Werte für Geräuschspitzen hier nicht überschritten sein; auch wenn es für die Bewertung der Zumutbarkeit bei Stellplätzen nicht vorrangig auf die dort genannten Richtwerte ankommt (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 23. Februar 2017 - 3 S 149/17 -, juris, Rn. 30, u. v. 11. Dezember 2013 - 3 S 1964/13 -, juris, Rn. 15, m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur; ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26. Oktober 2018 - 7 A 633/17 -, juris, Rn. 7; Beschl. d. Kammer v. 20. Juli 2020 - VG 3 L 172/20 -).
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